Barrierefreiheit für Autohaus-Websites: Was ab 2025 gilt – und warum Hektik fehl am Platz ist

Pascal Berlik
28. Juni 2025

Was bedeutet Barrierefreiheit für Autohaus-Websites konkret?

Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Damit sollen digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich werden – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.

Doch was bedeutet das speziell für Autohaus-Websites?

Die Antwort ist eindeutig:
➡️ Autohaus-Websites mit Online-Anfrageformularen, Werkstattbuchungen oder Finanzierungstools fallen klar unter die neuen Anforderungen.

Denn das Gesetz betrifft digitale Dienstleistungen – und darunter fallen alle Interaktionen, bei denen Kund:innen Informationen austauschen oder Buchungen vornehmen können.


Gilt das auch für bestehende Websites?

Ja – aber nicht sofort. Wenn eure Website vor dem 28. Juni 2025 online ging, habt ihr noch bis zum 28. Juni 2030 Zeit, sie barrierefrei umzubauen.

🕓 Das bedeutet: kein Grund zur Panik, aber sehr wohl Anlass zur Planung.
Wenn ihr aktuell einen Relaunch plant oder größere Änderungen anstehen – dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Barrierefreiheit direkt mitzudenken.


Was ist mit neuen Websites nach dem Stichtag?

Wenn ihr eine neue Autohaus-Website nach dem 28. Juni 2025 startet (oder z. B. das CMS grundlegend wechselt), muss die Seite sofort barrierefrei sein. Ohne Übergangsfrist.

Dazu zählen u. a.:

  • digitale Werkstatt-Terminbuchung
  • Finanzierungs- oder Leasingrechner
  • Kontaktformulare
  • Chatbots oder Service-Widgets
  • Online-Broschüren oder PDFs

Was bedeutet „barrierefrei“ in der Praxis?

Eine barrierefreie Website muss gemäß WCAG 2.1 AA-Standard (Web Content Accessibility Guidelines) gestaltet sein. Das bedeutet u. a.:

  • Inhalte sind per Tastatur und Screenreader nutzbar
  • Kontraste, Schriften und Farben sind leserlich
  • Formulare sind verständlich und zugänglich
  • Keine unnötigen Animationen oder visuelle Barrieren
  • Klar strukturierte Navigation

Kurz gesagt: Eine solche Seite funktioniert für alle Besucher:innen – auf jedem Gerät.


Achtung: Unseriöse Angebote erkennen

Aktuell erleben wir, dass viele Autohaus-Betreiber mit Drohkulissen oder Abmahnangst konfrontiert werden. Aussagen wie „ab Juli drohen Bußgelder“ oder „jeder Tag ohne barrierefreie Seite ist rechtlich riskant“ sind nicht nur falsch, sondern schädlich.

Was stimmt:

✅ Es gibt Pflichten
✅ Es gibt klare Fristen
✅ Es gibt gute Lösungen

Was nicht stimmt:

❌ Du musst alles sofort umstellen
❌ Du brauchst teure Spezialanbieter
❌ Du bist allein gelassen


adwerkstatt: Euer Partner für barrierefreie Autohaus-Websites

Als Spezialagentur für digitale Lösungen im Autohandel wissen wir, worauf es ankommt – technisch, rechtlich und nutzerfreundlich.

Wir bieten euch:

  • kostenfreie Website-Checks auf Barrierefreiheit
  • eine schrittweise Roadmap bis 2030
  • barrierefreie Webdesigns mit Fokus auf Performance und UX
  • Anbindung eurer Werkstatt- oder CRM-Systeme unter Einhaltung aller Standards

Fazit: Jetzt ruhig bleiben – und sinnvoll planen

Barrierefreiheit ist kein Hype. Sie ist ein Qualitätsmerkmal – und bald auch Pflicht.

Wer frühzeitig handelt, spart später Zeit, Kosten und Nerven.
Und ganz ehrlich: Eure Kund:innen werden es euch danken.

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